Kosten

Die Honorare für Psychotherapie mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privat Versicherte / Beihilfeempfänger
Sofern eine medizinische Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe in der Regel die Behandlungskosten.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Üblicherweise werden bis zu fünf Probesitzungen ohne besondere Beantragung übernommen. Die Bedingungen können je nach Kasse und je nach abgeschlossenem Vertrag variieren. Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung genau, ob bzw. in welcher Höhe die Kosten für Psychotherapie übernommen werden und lassen sich die Formulare für die Beantragung einer Therapie zuschicken.
Ich unterstütze Sie gerne durch die fachliche Begründung des Therapieantrags und erstelle, wenn nötig, den Bericht zur Begutachtung durch die Kasse oder Beihilfe.

Gesetzlich Versicherte: Kostenerstattung
Ich betreibe eine Privatpraxis und kann deshalb nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie jedoch das Recht auf die Erstattung der Behandlungskosten in einer Privatpraxis durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
In der Regel müssen Sie hierfür nachweisen, dass Sie bereits bei mehreren Vertragspsychotherapeuten (Psychotherapeuten, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können) aufgrund langer Wartezeiten keinen Therapieplatz bekommen haben und durch eine ärztliche Bescheinigung belegen, dass sie dringend einen Psychotherapieplatz benötigen.

Selbstzahler
Unabhängig davon, wie Sie krankenversichert sind, ist eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis möglich. Manche Patientinnen und Patienten entscheiden sich für diese Option, weil sie sich besondere Diskretion wünschen, Nachteile bei einer Gesundheitsprüfung vermeiden möchten oder aus anderen persönlichen Gründen.

Über die Kosten für Beratung und Supervision informiere ich Sie gerne im persönlichen Gespräch. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten nicht von den Kassen übernommen werden.